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Aus dem Deutschen übersetzen, ins Deutsche übersetzen

Die Übersetzungs- und Dolmetschleistungen in bzg. aus deutscher Sprache werden im Übersetzungsbüro von hoch qualifizierten diplomierten Mitarbeitern erfolgt.

Zu unseren Kunden gehören staatliche und private Unternehmen, sowie auch Privatpersonen. Unsere Dienstleistungen umfassen breites Spektrum von Übersetzungstätigkeiten in bzg. aus deutscher Sprache, angefangen beim Übersetzen bis hin zum Dolmetschen (einschließlich simultan). 

Das Übersetzen von fachspezifischer Dokumentation verschiedener Art (technisch, juristisch, medizinisch), schöner Literatur, Software und Computerspielen, in bzg. aus deutscher Sprache.

Das Dolmetschen in bzg. aus deutscher Sprache während Geschäftsverhandlungen, Treffen, Telefongesprächen, sowie von Audio -und Bilddaten wird nach Kundenbedarf sowohl von einheimischen Dolmetschern der deutschen Sprache als auch von Muttersprachlern ausgeführt. Wir sichern rasche, termingemäße Geschäftsreisen unserer Mitarbeiter im In – und Ausland.

Wir übersetzen in bzg. aus deutscher Sprache und beglaubigen notariell alle geschäftlichen und privaten Dokumente laut geltender Gesetzgebung.

Unsere Übersetzer und Dolmetscher deutscher Sprache sind diplomierte Fachleute mit Hochschulabschluss in Europa, Deutschland und Russland (auch Militärübersetzer), sowie Muttersprachler, die sich geschäftlich und fachlich gut gezeigt haben.

Darüber hinaus sind wir auch richtige Ansprechpartner für folgende Sprachkombinationen: Deutsch / Englisch, Spanisch, Russisch und andere europäische und orientalische Sprachen (einschließlich Sprachen von GUS-Ländern). 

Die absolute Geheimhaltung wird unseren Kunden durch den Abschluss von Geheimhaltungsvereinbarungen mit jedem Übersetzer/ Dolmetscher garantiert.

Minimale Auftragsvolumen für Übersetzen, Sprachkombinationen Deutsch-Russisch, Russisch- Deutsch: 1 Seite.

Deutsche Sprache

Die deutsche Sprache (Deutsch) gehört zum westlichen Zweig der germanischen Sprachen. Diese hochdeutsche Standardsprache (Standarddeutsch, Schriftdeutsch, Hochdeutsch) beruht vor allem auf mittel- und oberdeutschen Mundarten.

Der deutsche Sprachraum in Mitteleuropa umfasst die Staaten Deutschland, Österreich, Liechtenstein, Luxemburg und die Regionen Ostbelgien, Deutschschweiz, Südtirol, Elsass und Lothringen sowie kleinere deutsche Sprachinseln in fremden Sprachräumen (Siebenbürgen, Westungarn, Oberschlesien etc.). Aufgrund von Auswanderungen werden Deutsch und seine Mundarten auch anderswo gesprochen. Deutsch gehört zu den sieben einflussreichsten Sprachen der Erde und wird bisweilen zu den Weltsprachen gezählt.

Unter dem Begriff „Deutsche Sprache“ wird heute die auf der Grundlage von mitteldeutschen und oberdeutschen Mundarten entstandene deutsche Standardschriftsprache (Standard-Hochdeutsch) verstanden. Die deutschen Mundarten sind durch ein Dialektkontinuum miteinander verbunden und lassen sich auch geographisch in ober-, mittel- und niederdeutsche Mundarten aufteilen.

Die historischen Vorgängersprachen sind das Althochdeutsche und Mittelhochdeutsche. Die Vorgängersprachen des Niederdeutschen sind das Altsächsische und das Altniederfränkische. Sprachvarietäten, wie das Luxemburgische oder Mischsprachen, z. B. Missingsch, gehören zum Geltungsbereich des Hochdeutschen.

Manche Auswandererdialekte, z. B. das Pennsylvania Dutch oder Übergangsdialekte, z.B. das Kollumerpompsters, gehen ebenfalls auf Mundarten des Dialektkontinuums zurück, werden aber nicht oder nur in eingeschränktem Maße von der deutschen Standardsprache überdacht.

Die deutsche Gebärdensprache ist eine Zeichensprache für gehörlose Menschen im deutschen Sprachraum.

Das Wort „deutsch“ bildete sich aus dem germanischen Wort thioda („Volk“, Adjektiv thiodisk, diutschiu) heraus. Es bedeutet soviel wie „zum Volk gehörig“ und entwickelte sich zu einer Bezeichnung für die Sprache der germanischen Stämme Mitteleuropas, die im Gegensatz zur Sprache der angrenzenden romanischen Bevölkerung und zum Latein stand.

Das Gebiet, in dem diese sprachlichen Varietäten, die ein zusammenhängendes Dialektkontinuum bildeten und als „deutsch“ bezeichnet wurden, gesprochen wurden, wurde zunächst im Plural als diutschiu lant und seit dem 15. Jahrhundert als Deutschland bezeichnet. Heute würde man dafür den Ausdruck „deutscher Sprachraum“ verwenden.

Man findet das Wort „deutsch“ in seiner lateinischen Form „theodisce“ erstmals im Jahre 786 n.Chr. im Synodenbericht des päpstlichen Nuntius Gregor von Ostia. Dieser Bericht über zwei Synoden, die in England stattfanden, wurde sowohl auf Lateinisch als auch in der Sprache des Volkes (Volkssprache) verlesen. Unklar ist allerdings bis heute, ob damals damit tatsächlich die „Sprache des Volkes“ in Deutschland (im deutschen Sprachraum) gemeint war. Ein wenig deutlicher wird die Verbindung zum „Land der Deutschen“ erst zwei Jahre später bei einer Anklage gegen den baierischen Herzog Tassilo auf dem Reichstag zu Ingelheim wegen Fahnenflucht: „… quod theodisca lingua harisliz dicitur …“; ein eindeutiger Beleg fehlt aber dafür, dass zu diesem Zeitpunkt bereits eine Wandlung von „Sprache des Volkes“ hin zu „deutsche Sprache“ vollzogen war. Die „theodisca lingua“ war hingegen seit Karl dem Großen die amtliche Bezeichnung für die altfränkische Volkssprache.

Das lateinische theodiscus (zum Volk gehörig) ist ein Wort der Gelehrtensprache; ihm liegt das westfränkische theudisk zugrunde, aber es wird auch mit gotisch „thiuda“, althochdeutsch „diot“ (Volk), Isländisch „þjóð“ (Volk) in Verbindung gebracht.

Die ältere Bezeichnung „fränkisch“ für die eigene Sprache traf etwa seit dem 9. Jahrhundert nicht mehr eindeutig zu, nachdem einerseits die westfränkische Oberschicht im späteren Frankreich den romanischen Dialekt der einheimischen Bevölkerung übernommen hatte und andererseits das Ostfrankenreich auch nicht-fränkische Stämme wie die Alemannen, die Baiern, die Thüringer und die Sachsen umfasste.

Die althochdeutsche Form „diutisc“ begann seit dieser Zeit das mittellateinische „theodiscus“ zu verdrängen; es setzte sich jedoch nur zögernd durch. Erst um 1090 (im Annolied aus dem Kloster Siegburg) wird „diutisc“ auf Sprache, Volk und Land angewendet:

 

 „Deutsch sprechen, Deutsche Leute in Deutschem Lande.“
Das Althochdeutsche ist die älteste schriftlich überlieferte Sprachform der Völker, die sich als deutsch bezeichnen. Es war nicht einheitlich, sondern bestand aus vielen Mundarten. Erst um die Mitte des 12. Jahrhunderts entwickelte sich im mittelrheinischen Gebiet eine mittelhochdeutsche Dichter- und Literatursprache, die uns in der klassisch höfischen Ritterliteratur begegnet, in der auch keltisches Sagengut bearbeitet wurde. Begründet und getragen wurde diese Dichtung vor allem vom aufstrebenden Adel, der sich damit vom Volk abheben wollte.

„In den Geschichtsquellen seit dem Ende des 8. Jahrhunderts taucht immer häufiger der Begriff der deutschen Sprache, der ‚lingua theodisca‘ auf. Die Sprachgemeinschaft der Deutschen hat den Volksnamen von der Sprache erhalten“.

Die „lingua theodisca“ war die deutsche Sprache, die die Gemeinsamkeit der Menschen ausdrückte! Karl der Große hat diese Sprache als seine eigene und offizielle Sprache bezeichnet! „Das Bleibendste aber wohl, was Karl für die deutsche Sprache getan hat, ist die Durchsetzung eben dieses Namens ‚deutsch‘ und die Ermöglichung seiner Prägung. Karl brauchte einen Namen für die germanischen Sprachen seines Reiches, so wie es für die romanischen Sprachen die Bezeichnung lingua Romana (Rustika) gab.“ (S. 305). „Karls Blick auf das Germanische im Sprachlichen ließ den neuen Terminus entstehen und er wurde zum Namen einer von Karl bestimmten neuen Sonderung des Germanischen …, eben des Deutschen“. (S. 306). (aus: Werner Betz: Karl der Grosse und die Lingua Theodisca, S. 300–306 im sog. Karlswerk, hrsg. von Wolfgang Braunfels: Karl der Grosse. Lebenswerk und Nachleben. Band II, Das Geistige Leben. Düsseldorf 1965.)

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